Schiedsgerichtsbarkeit
Schiedsgerichtsverfahren sind nicht staatliche Verfahren, die eine rasche Lösung von Konflikten ermöglicht.
Voraussetzung ist eine Schiedsvereinbarung.
Im Gegensatz zu Mediatoren entscheidet ein Schiedsrichter bzw. das Schiedsgericht über den Konflikt und zwar verbindlich.
Ein Schiedsgerichtsverfahren hat folgende Vorzüge, im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren:
- Vertraulichkeit ist gewährleistet
- Verfahrensdauer ist kürzer
- Ein Verfahren geht nicht über mehrere Instanzen (Rechtsmittel sind beschränkt)