Familienrecht

Ehe und Konkubinat

Die Familie ist ein zentraler gesellschaftlicher Bezugspunkt. Die meisten Probleme in der Paarbeziehung und der Beziehung zu den Kindern sind nichtjuristischer Natur. Gerade deswegen ist es wichtig, dass der juristische Rahmen, der weitgehend durch die Partner beeinflusst werden kann, optimal ist.

In diesem Zusammenhang bieten wir:

  • Ausarbeitung von Eheverträgen
  • Ausarbeitung von Konkubinatsverträgen
  • Allgemeine Beratung in juristischen Fragen der Ehe oder Partnerschaft
  • Allgemeine Beratung in juristischen Fragen in Bezug auf Kinder

Scheidung

Obwohl eine Scheidung primär ein emotionales Problem ist, sind die damit verbundenen rechtlichen Fragen von Bedeutung. Die Behandlung dieser rechtlichen Fragen entscheidet über die Qualität des späteren Umgangs zwischen den geschiedenen Partnern und den Kindern. Unsere Philosophie ist, dass der Scheidungsprozess möglichst wenig zusätzliche Belastungen bringt, ohne dass dabei die Interessen des Klienten oder der Klientin zu wenig berücksichtigt werden.

Für die Auflösung eines Konkubinats gilt sinngemäss das Gleiche wie für die Scheidung.

In diesem Zusammenhang offeriern wir:

  • Ausarbeitung von Scheidungskonventionen
  • Ausarbeitung von Konkubinatsauflösungsverträgen
  • Ausarbeitung von Besuchrechtsregelungen
  • Vertretung im Scheidungsverfahren
    (Letztere Tätigkeit wird nur von lic. iur. Christian Eggenberger angeboten.)