Beurkundungen

Verschiedene Verträge sind nur gültig, wenn sie notariell beurkundet sind: Erbverträge, Eheverträge und öffentliche Testamente. Andere Verträge können öffentlich beurkundet werden, wenn die Parteien dies wünschen.

Beurkundet werden müssen zudem Firmengründungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und Liquidationen von Gesellschaften.

Wir bieten die Beratung, Ausarbeitung und Beurkundung von:
  • Ehe- und Erbverträgen
  • Testamenten
  • Dokumente für Gründungen und Änderungen von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung und den anderen juristischen Personen